Seit Inkrafttreten der neuen Schweizer Gesetzgebung zu Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten am 1. Oktober 2024 hat eine große Mehrheit der E-Zigaretten-Shops im Kanton ihre Praktiken geändert und sich auf ein angebliches Verbot des Mischens von E-Liquids mit E-Liquids berufen für ihre Kunden. Diese Entscheidung wird häufig mit einer restriktiven Auslegung des Gesetzes begründet, ohne dass genaue Erläuterungen zu den geltenden Rechtstexten gegeben werden.
Eine zu strenge Auslegung des Gesetzes
Das neue Gesetz ist zwar anspruchsvoll, verbietet Vape-Shops jedoch nicht ausdrücklich das Mischen von E-Liquids mit Nikotin, sofern sie die Konzentrationsgrenzen (20 mg/ml) und die Kennzeichnungsvorschriften einhalten (Art. 6 Abs. 2 und Art. 10 Abs . 1 und 2, LPTab). Basierend auf einer allzu vorsichtigen Lesart geben viele E-Zigarettenshops die Verantwortung für das Mischen auf ihre Kunden ab und zwingen diese, selbst mit Nikotinboostern umzugehen.
Diese Praxis birgt jedoch mehrere Inkonsistenzen und Risiken:
- Widerspruch zum Ziel des Gesetzes: Dieses bezweckt den Schutz der Verbraucher und die Gewährleistung der Produktsicherheit. Indem sie ihre Kunden auffordern, ihre eigenen Mischungen herzustellen, geben E-Zigaretten-Shops ihre Rolle als Profis auf und setzen die Benutzer damit Fehlern bei der Handhabung aus.
- Risiko für Verbraucher: Der unsachgemäße Umgang mit konzentriertem Nikotin durch einen unvorsichtigen Benutzer kann zu Gefahren wie Hautreizungen, Überdosierung oder versehentlichem Verschlucken führen.
Vape-Shops, die mit diesen Manipulationen vertraut sind, verfügen über die notwendigen Fähigkeiten, um sichere und präzise Mischungen zu gewährleisten. Indem sie diese Verantwortung auf die Verbraucher übertragen, schwächen sie ihren Schutz- und Unterstützungsauftrag.
Bei Vapoteurs Suisses betreuen wir weiterhin unsere Kunden
Bei Vapoteurs Suisses haben wir uns entschieden, die Mischung aus E-Liquids mit Nikotin weiterhin anzubieten, jedoch erst nach dem Kauf des Produkts . Diese Vorgehensweise garantiert, dass der Kauf den gesetzlichen Standards entspricht und die Mischungen sicher in einem professionellen Umfeld durchgeführt werden.
Wir gehen wie folgt vor:
- Der Kunde kauft zunächst sein E-Liquid, das den Standards entspricht und entsprechend gekennzeichnet ist.
- Sobald der Verkauf abgeschlossen ist, bieten wir an, das E-Liquid auf Wunsch des Kunden durch die Zugabe von Nikotin zu personalisieren.
Wir glauben, dass es unverantwortlich ist, von den Verbrauchern zu verlangen, diese Mischungen selbst herzustellen, wenn dies von geschulten Fachleuten unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt werden kann. Mit diesem Vorgehen wollen wir bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage Sicherheit, Servicequalität und Einhaltung der Vorschriften vereinen.
Eingehende rechtliche Analyse im Gange
Um diesen Sachverhalt zu klären und sicherzustellen, dass unsere Kanzleien den gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang entsprechen, arbeiten wir derzeit mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen. Unser Ziel ist es, genau zu bestimmen, was gesetzlich zulässig ist und was nicht, und Praktiken zu verteidigen, die die Sicherheit und Qualität der Dienstleistungen für unsere Kunden gewährleisten.
Fazit: Verbraucherrechte verteidigen
Die meisten E-Zigarettenshops schützen weder ihre Kunden noch ihre Interessen, indem sie sich einer zu strengen Auslegung des Gesetzes unterwerfen. Indem sie ihre Rolle als Profis aufgeben, stiften sie noch mehr Verwirrung und setzen die Verbraucher unnötigen Risiken aus.
Bei Vapoteurs Suisses wollen wir dieser Dynamik nicht nachgeben. Wir verpflichten uns, umfassende und sichere Dienstleistungen anzubieten und dabei die Grundsätze der neuen Vorschriften zu respektieren. Beim Mischen nach dem Kauf gehen wir mit Vorsicht und Verantwortung vor und warten auf eine eindeutige Bestätigung der zuständigen Behörden.